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   OLG Karlsruhe, 10.12.2015 - 23 EK 2/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,46958
OLG Karlsruhe, 10.12.2015 - 23 EK 2/15 (https://dejure.org/2015,46958)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.12.2015 - 23 EK 2/15 (https://dejure.org/2015,46958)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. Dezember 2015 - 23 EK 2/15 (https://dejure.org/2015,46958)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe für eine Entschädigungsklage wegen unangemessen langer Dauer von Verfahren der Strafvollstreckungskammer; Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung; Anforderungen an die Substantiierung des Klagegrundes

  • Justiz Baden-Württemberg

    Verfahren vor der Strafvollstreckungskammer: Anspruch auf Entschädigung immaterieller Nachteile wegen unangemessener Verfahrensdauer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 198; GVG § 201; ZPO § 41; ZPO § 114
    Entschädigung wegen unangemessener Verfahrensdauer der Strafvollstreckungskammer

  • rechtsportal.de

    GVG § 198 ; GVG § 201 ; ZPO § 41 ; ZPO § 114
    Bewilligung der Prozesskostenhilfe für eine Entschädigungsklage wegen unangemessen langer Dauer von Verfahren der Strafvollstreckungskammer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 93
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.11.2013 - III ZR 376/12

    Unangemessene Verfahrensdauer - Entschädigungsanspruch wegen unangemessener Dauer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.12.2015 - 23 EK 2/15
    Da der insoweit darlegungspflichtige (BGHZ 199, 87) Antragsteller sich lediglich darauf beruft, die Akten seien "unbearbeitet herumgelegen", kommen insoweit Verfahrenszeiten, in denen Aktivitäten des Gerichts bzw. der Beteiligten aus den Akten ersichtlich sind, nicht in Betracht.
  • BSG, 05.05.2015 - B 10 ÜG 5/14 R

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - Umfang des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.12.2015 - 23 EK 2/15
    In Sachen wegen überlanger Gerichtsverfahren ist gemäß §§ 201 Abs. 2 GVG, 41 Nr. 7 ZPO ein Richter von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes nur ausgeschlossen, wenn er in dem - als unangemessen lang - beanstandeten Verfahren in einem Rechtszug mitgewirkt hat, auf dessen Dauer der Entschädigungsanspruch gestützt wird (vgl. BSG, Urteil v. 05.05.2015 - B 10 ÜG 5/14 R - juris).
  • OLG Hamm, 14.11.2013 - 2 WF 238/13

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Verfahren betr.das Ruhen der elterlichen Sorge

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.12.2015 - 23 EK 2/15
    Der vom Antragsteller genannte Betrag von "mindestens" 1.200 ? je Verfahren stellt keine Obergrenze dar; der Prozesskostenhilfeantrag ist so zu verstehen, dass der Antragsteller einen unbezifferten Klageantrag unter Angabe eines Mindestbetrages stellen will, was zulässig ist (OLG Hamm MDR 2014, 284).
  • OLG Karlsruhe, 06.10.2015 - 2 Ws 451/15

    Einschränkung der Bewegungsfreiheit eines Sicherungsverwahrten: Anforderungen an

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.12.2015 - 23 EK 2/15
    Jedenfalls können die Ausführungen des Strafsenats des Oberlandesgerichts in den Gründen der Beschlüsse vom 6.10.2015 (2 Ws 451/15, 2 Ws 385/15) noch keine ausreichende Wiedergutmachung auf andere Weise gemäß § 198 Abs. 2 Satz 2, Abs. 4 GVG darstellen, denn dort ist jeweils ausgeführt, dass dem Senat eine abschließende Beurteilung der Verfahrensdauer gerade nicht möglich sei.
  • OLG Karlsruhe, 11.06.2018 - 2 Ws 127/18

    Maßregelvollzugsverfahren: Erhebung einer Verzögerungsrüge

    Ebenfalls hinreichend geklärt ist, dass der Erhebung einer Verzögerungsrüge gemäß § 198 Abs. 3 Satz 1 GVG - die Entschädigungsregelung bei überlanger Verfahrensdauer (§§ 198 ff. GVG) ist auf das gerichtliche Verfahren nach §§ 109 ff. StVollzG anzuwenden (BGH, NJW 2014, 1183; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2016, 93; OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.11.2016 - 4 EK 15/16 -, juris) - im Ausgangsverfahren keine materielle oder prozessuale Bedeutung zukommt.
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